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Relief of pain by prescribing physiotherapy with a drug prescription with the German text "Remedies Regulation measure of physical therapy and podiatry therapy"
29.09.2020

Aktualisierung der Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund der Verschiebung der HeilM-Richtlinien

Die Krankenkassenverbände und der GKV-Spitzenverband haben die Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund der Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie zum 01.10.2020 aktualisiert.

Wichtig:

  1. Die Teilabrechnung gilt ausschließlich für Leistungserbringer der Podologie
  2. Die Hygienepauschale wird verlängert bis zum 31.12.2020
  3. Der Genehmigungsverzicht wird bereits für alle ab 01.10.2020 ausgestellten Verordnungen empfohlen

Als Mitglied erhalten Sie die offizielle Meldung als PDF-Datei. Hierbei sind die Punkte 4 bis 6 besonders zu beachten:

  • Die Hygienepauschale von 1,50 € je Verordnung kann bis Ende des Jahres weiter in Anspruch genommen werden.
  • Bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen können notwendige Änderungen bzw. Ergänzungen an den von der Vertragsärztin oder vom Vertragsarzt auf dem Verordnungsblatt gemachten Angaben (mit Ausnahme der Angaben „Art des Heilmittels“, Hausbesuch und „Verordnungsmenge“)  bis  zum  31.12.2020  (Datum der Abrechnung) selbst vorgenommen werden. Einer Änderung bzw. Ergänzung der Verordnung durch den ausstellenden Arzt bzw. einer Rücksprache mit dem ausstellenden Arzt bedarf es hierzu nicht. Die Änderung bzw. Ergänzung ist auf der Rückseite des Verordnungsblatts unten links kurz zu begründen und mit Datum und Handzeichen des Leistungserbringers zu versehen.
  • Die Zwischenabrechnung bei 6-er Verordnungen ist bis Ende des Jahres möglich.
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