Zum Hauptinhalt springen

Berufsbild des Podologen

ein Gesundheitsfachberuf mit Zukunft

Der Markt für Gesundheit ist im Aufwind, die Prognosen sind weiterhin positiv. Demografischer Wandel, gestiegene Lebenserwartung und damit verbunden eine zunehmende Zahl älterer Menschen – dies sind die wichtigsten Eckpfeiler der aktuellen Entwicklung. Auch künftig wird das Gesundheitswesen zu den personalintensivsten Branchen gehören, mit einem entsprechend hohen Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Dazu gehören Podologinnen und Podologen, für die sich ausgezeichnete Zukunftschancen eröffnen.

20 Jahre Podologengesetz

Im Jahr 2022 feiert das Podologengesetz 20-jähriges Jubiläum.

 

Was genau macht ein Podologe?

Der Beruf Podologe ist ein Gesundheitsfachberuf. Eine gängige Definition von Podologie lautet nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Podologie grenzt sich damit deutlich ab von der reinen Fußpflege, wie sie von Fußpflegern praktiziert wird.

Ausübung dieser Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden am Menschen. Der Begriff „Krankheit“ laut BGH: „Jede auch noch so unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Körpertätigkeit, die geheilt werden kann“(Quelle: Lehrbuch „Naturheil Praxis Heute“)

Eine Delegation entsprechender Tätigkeiten auf Personen, die keinen anerkannten Gesundheitsfachberuf erlernt haben, ist nicht möglich. Das Gesetz stellt dabei nicht auf die Behandlungsweise und -methode ab. Vielmehr liegt in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift stets dann Heilkunde vor, wenn die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung medizinische Fachkenntnisse voraussetzt und wenn die Behandlung - bei allgemeiner und Einzelfallbetrachtung - gesundheitliche Schädigung verursachen kann.

Dabei fallen auch solche Verrichtungen unter die Erlaubnispflicht, die für sich gesehen medizinische Fachkenntnisse nicht voraussetzen, die aber Gesundheitsgefährdungen mittelbar dadurch zur Folge haben können, das die Behandelten die Anwendung gebotener medizinischer Heilmethoden unterlassen oder verzögern, weil der Behandler nicht über das medizinische Fachwissen verfügt, um entscheiden zu können, wann medizinische Heilbehandlung nötig ist.

Medizinische Fußpflege ohne Heilpraktikererlaubnis ist nur bei ständiger Aufsicht und unter Verantwortung eines Arztes oder Heilpraktikers zugelassen. Aufgrund einer ärztlichen Verordnung sind auch andere Personen nur dann berechtigt medizinische Fußpflege durchzuführen, wenn sie die für die gefahrlose Behandlung erforderlichen medizinischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten aufweisen. Der Nachweis wird durch eine entsprechende Ausbildung und durch die Führung der Berufsbezeichnung PodologeIn erbracht.

Bisher in der Fußpflege Tätige, die keine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung haben oder anstreben, haben lediglich die Möglichkeit kosmetische Fußpflege auszuüben. Wer medizinische Dienstleistung in der Fußpflege ausübt ohne PodologeIn zu sein, macht sich nach dem Heilpraktikergesetz strafbar. (Autorin: Beate Eickmann / Hamm, 01.11.2020)

Die Ausbildung zum Podologen wird derzeit an rund 50 Berufsfachschulen angeboten. Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel zwei Jahre und in Teilzeit maximal vier Jahre. Seit Einführung des Podologengesetzes am 2. Januar 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe“ bzw. „Medizinischer Fußpfleger“ geschützt. Nur wer die beschriebene Ausbildung mit Abschlussprüfung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule absolviert hat, darf den Titel „Podologe“ oder „Medizinischer Fußpfleger“ führen.

Diesen Text zum Ausdrucken als PDF

Zum Download "Fußpfleger - Podologen" bzgl. der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Saarlouis am 11.11.2020

Ein Beruf im Wandel

Der Deutsche Verband für Podologie als maßgebliche Berufsorganisation von Podologen in Deutschland hat die Entwicklung der Podologie entscheidend geprägt und setzt sich seit vielen Jahren für die Qualitätssicherung der Ausbildung und die Weiterentwicklung des Berufsstands ein. Diese Entwicklung ist noch lange nicht abgeschlossen. Ein Stichwort dazu ist die Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologen, die mittlerweile in acht Bundesländern möglich ist. Der Deutsche Verband für Podologie wird sich verstärkt dafür einsetzen, dass dies künftig bundesweit möglich sein wird.

Die Historie - Vom Bader zum Podologen

Blicken wir zurück in die Geschichte, so liegen die Berufsanfänge des Podologen weit zurück. Bereits Hippokrates (ca. 400 v. Chr.) hat sich laut schriftlicher Überlieferung mit dem Fußübel der Hornhaut beschäftigt. Der Ursprung des heutigen Podologen liegt in der mittelalterlichen Baderstube. Zum Berufsbild des Baders gehörte - neben seinen Tätigkeiten als Friseur und Dentist - auch die Behandlung von Haut- und Nagelveränderungen.

Mehr zum Beruf des Podologen

Weitere Themen

Voraussetzungen für die Berufsausbildung

Nähere Informationen zur Berufsausbildung

Behandlung an einem Zehennagel

Aufgabengebiete des Podologen

Nähere Informationen zum Aufgabengebiet