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Informationen zur Beihilfe

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Bundes- und Landesbeamte, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Das Beihilferecht verpflichtet den Dienstherrn zur allgemeinen Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten und stellt somit die staatliche Variante der Krankenversicherung dar.

Es gibt in Deutschland kein einheitliches Beihilferecht. Im Bund findet die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), in den einzelnen Ländern Beihilfeverordnungen (BVO) – also Rechtsverordnungen – Anwendung. In den Beihilfeverordnungen und -vorschriften wird der Leistungsumfang festgelegt und bestimmt, welche medizinischen Leistungen, Hilfsmittel und dergleichen „beihilfefähig“ sind.

Hinweise und Informationen rund um die Beihilfe stehen Ihnen nach der Anmeldung als Download zur Verfügung.