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Datenschutz in der podologischen Praxis

Rechtliche Hinweise und Formulierungshilfen zum Geltungsbeginn der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO unmittelbar in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union. In Deutschland löst die DSGVO das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab, welches die zuvor geltende Datenschutzrichtlinie 95/46/EG umsetzte. Ziel der Verordnung ist der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Als Rechtsakt der Europäischen Union geht die DSGVO grundsätzlich allen nationalen Rechtsvorschriften vor, soweit nicht sogenannte Öffnungsklauseln in der DSGVO die Anwendung nationaler Regeln ausdrücklich erlauben. In Deutschland werden deshalb für den Schutz von Daten allgemein sowie der besonders sensiblen Gesundheitsdaten neben der DSGVO auch weiterhin das abgewandelte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu), die zivilrechtlichen Vorschriften zum Behandlungsvertrag sowie das Sozialdatenschutzrecht gelten.

podo deutschland hat für seine Mitglieder die relevanten Änderungen, Rechte und Pflichten der Inhaber einer Podologiepraxis zusammengestellt und mit Formulierungshilfen ergänzt. Sie umfassen Hinweise zum Datenschutzbeauftragten, der Einwilligungserklärung, der Informationspflicht, dem Verarbeitungsverzeichnis und mehr.

Hinweise und Informationen rund um dieses Thema stehen Ihnen nach der Anmeldung als Download zur Verfügung.