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Starte deine Zukunft in einem Gesundheitsberuf mit Sinn 

Du möchtest eine Ausbildung zum Podologen oder zur Podologin machen? Diese Voraussetzungen brauchst du:

Wer eine Ausbildung in der Podologie beginnen möchte, benötigt in der Regel einen mittleren Bildungsabschluss. Auch Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss haben eine Chance – vorausgesetzt, sie bringen eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung mit. Zusätzlich ist vor Ausbildungsbeginn ein ärztliches Attest erforderlich, das die gesundheitliche Eignung für diesen verantwortungsvollen Beruf bestätigt.

Ein Beruf mit Verantwortung und Vielfalt

Podologinnen und Podologen leisten weit mehr als Fußpflege: Sie sind medizinisch geschulte Fachkräfte, die sowohl präventiv als auch therapeutisch arbeiten. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem:

  • Nagelkorrekturbehandlungen (z. B. mit Spangen)
  • Orthosen zur Druckentlastung
  • Nagelprothetik (Nagelersatz)
  • Die spezialisierte Behandlung des diabetischen oder neuropathischen Fußes

Gerade bei Erkrankungen wie Diabetes mellitusSpina bifida oder Querschnittslähmungen ist die podologische Versorgung ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Betreuung. Podologen arbeiten dabei oft im interdisziplinären Team – etwa mit DiabetologenOrthopädieschuhtechnikernDermatologenOrthopäden oder Physiotherapeuten.

Vielfältige Einsatzorte

Podologinnen und Podologen finden Beschäftigung in:

  • eigenen Praxen
  • Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen
  • Pflege- und Seniorenheimen
  • Sanitäts- und Orthopädiefachgeschäften

Noch viel Aufklärungsarbeit nötig

Trotz ihrer wichtigen Rolle im Gesundheitswesen ist das Berufsbild der Podologie noch nicht überall bekannt – selbst unter medizinischen Fachkräften herrscht teils Unsicherheit über die genauen Aufgaben und die Möglichkeiten der ärztlichen Verordnung podologischer Leistungen. Hier besteht weiterhin Informationsbedarf, um die Podologie als eigenständigen, hochqualifizierten Gesundheitsberuf stärker ins Bewusstsein zu rücken.

Du suchst eine passende Podologie-Schule oder bist interessiert am Podologiegesetz? Das findest du in diesen Downloads:

Podologie-Schulen in Deutschland

Podologengesetz 

 

Was genau macht ein Podologe?

Podologie ist ein anerkannter Gesundheitsfachberuf und bedeutet wörtlich: nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Damit unterscheidet sich die Tätigkeit von Podologinnen und Podologen deutlich von der kosmetischen Fußpflege. Während Fußpfleger sich auf pflegende Maßnahmen konzentrieren, arbeiten Podologen therapeutisch – mit medizinischem Fachwissen und unter klaren gesetzlichen Vorgaben.

Medizinische Fachkompetenz am Fuß

Podologen erkennen, behandeln und lindern krankhafte Veränderungen am Fuß. Dazu zählen unter anderem:

  • Haut- und Nagelerkrankungen
  • Druckstellen und Fehlstellungen
  • Folgen von Grunderkrankungen wie Diabetes mellitus oder neurologischen Störungen

Die Tätigkeit erfordert fundierte medizinische Kenntnisse, denn sie kann – je nach Fall – direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Patientinnen und Patienten haben. Deshalb ist die Ausübung podologischer Behandlungen gesetzlich geschützt und darf nur von entsprechend ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden.

Heilkunde mit Verantwortung

Laut Bundesgerichtshof (BGH) gilt bereits jede noch so geringe oder vorübergehende Störung der normalen Körperfunktion als Krankheit, wenn sie behandelt werden kann. Wer also beruflich Maßnahmen zur Feststellung, Heilung oder Linderung solcher Störungen ergreift, übt Heilkunde aus – und benötigt dafür eine entsprechende staatliche Erlaubnis.

Auch Tätigkeiten, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, können unter diese Regelung fallen – etwa dann, wenn sie dazu führen, dass notwendige medizinische Behandlungen unterbleiben oder verzögert werden. Deshalb dürfen podologische Leistungen nicht an Personen ohne medizinische Ausbildung delegiert werden.

Fazit

Podologinnen und Podologen sind unverzichtbare Partner im Gesundheitswesen. Sie verbinden medizinisches Wissen mit praktischer Anwendung und tragen wesentlich zur Lebensqualität ihrer Patientinnen und Patienten bei – besonders bei chronischen Erkrankungen oder eingeschränkter Mobilität.