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Heilmittelkatalog, -richtlinien und Rahmenempfehlungen

Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt die Versorgung kranker Menschen mit Heilmitteln nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Sie definiert die Verordnungsfähigkeit und -modalitäten von Heilmitteln ausschließlich in der vertragsärztlichen Versorgung, die von entsprechend qualifizierten und zugelassenen Heilmittelerbringern abgegeben werden können. Heilmittel, die in der ärztlichen Praxis abgegeben werden, sind im EBM (Einheitlichen Bewertungsmaßstab für die Ärztlichen Leistungen) benannt.

Die Heilmittel-Richtlinie ist eine untergesetzliche Norm und damit für den Arzt und die Krankenkassen verbindlich. Sie hat zudem Vorrang gegenüber den gemeinsamen Rahmenempfehlungen der Heilmittelerbringer und des GKV-Spitzenverbands.

Am 1. Juli 2011 ist eine Neufassung der Heilmittel-Richtlinie in Kraft getreten, die sich sowohl formal als auch inhaltlich von der bisherigen Fassung der Heilmittel-Richtlinie unterscheidet. Die formalen Änderungen beziehen sich zum einen auf die Strukturierung des Richtlinientextes durch Paragraphierung und neue Überschriften, zum anderen wurde durchgängig die geschlechtliche Paarform (Genderung) verwendet. Inhaltliche Änderungen haben sich insbesondere durch die Übernahme von Regelungen aus dem Konsentierten Fragen-/Antworten-Katalog der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in die Richtlinie ergeben. 

Das Verhältnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu den Heilmittelerbringern wird durch Rahmenempfehlungen geregelt, die der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände der Heilmittelerbringer gemeinsam beschließen (siehe § 125 SGB V).

In den Rahmenempfehlungen werden insbesondere folgende Punkte geregelt:

  1. Inhalt der einzelnen Heilmittel einschließlich Umfang und Häufigkeit ihrer Anwendungen im Regelfall sowie deren Regelbehandlungszeit
  2. Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse umfassen
  3. Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit dem verordnenden Vertragsarzt
  4. Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und deren Prüfung
  5. Vorgaben für Vergütungsstrukturen

Die Rahmenempfehlungen sind Grundlage der Vertragsverhandlungen zwischen Heilmittelerbringern und Krankenkassen auf Landesebene.

Die Heilmittel-Richtlinie des G-BA hat Vorrang gegenüber den gemeinsamen Rahmenempfehlungen.