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Heilmittelrichtlinien und Heilmittelkatalog

„Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln (kurz HeilM-RL) durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements, insbesondere die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit den Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern.“

„Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis verordnungsfähigen Maßnahmen (Heilmittelkatalog) und eine Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf. Zudem sind in der Richtlinie vom G-BA geprüfte, nicht verordnungsfähige Heilmittel aufgeführt. So hilft der Heilmittelkatalog, jeder Leitsymptomatik (bezogen auf die Diagnosegruppen) verordnungsfähige Heilmittel zuzuordnen.“

Die HeilM-RL sowie den Heilmittelkatalog finden Sie nach der Anmeldung als Download.

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