Zum Hauptinhalt springen

Rentenversicherung in der podologischen Praxis

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Solche Renten werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Falls der Arbeitnehmer darauf verzichtet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dies zu protokollieren und in der Personalakte des Arbeitnehmers zu hinterlegen.

Wenn Sie sich nun anmelden finden Sie eine Ausfüllhilfe zum Gesprächsprotokoll sowie ein Schreiben zur Rentenversicherungspflicht selbstständiger Podologen.