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Vereinbarungen mit Heilmittelerbringern

Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene geben gemäß § 125 Abs. 1 SGB V gemeinsam Rahmenempfehlungen für eine einheitliche Versorgung mit Heilmitteln ab. Diese Empfehlungen bilden die Grundlage für die Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V.

Nach Ihrer Anmeldung stehen Ihnen die Rahmenempfehlungen der Podologischen Therapie sowie die dazugehörige Anlage 2: Fortbildung Podologische Therapie vom 01.09.2015 als Download zur Verfügung.