Bepunktete Frühlingsfortbildung (12 FP), 2-tägig
ANMELDUNGEN WERDEN ENTGEGEN GENOMMEN
Bei der nachfolgend vorgestellten Veranstaltung handelt es sich um eine Fortbildung für zugelassene Podologen zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für die Versorgung mit Leistungen der Podologie i. d. F. vom 30.11.2020, entspr. Anlage 4.
Inhalt:
Bei Teilnahme an der 2-tägigen bep. Fortbildung können, an den zwei direkt aufeinanderfolgenden Fortbildungstagen insgesamt 12 Fortbildungspunkte (FP) erreicht werden – dies entspricht auch der rechnerischen Lösung des geforderten Fortbildungsumfangs „Fortbildung Podologische Therapie“.
Für den Samstag, konnte der Direktor der Klinik für Diabetologie am Klinikum Dortmund, Dr. Marcus Altmeier als Experte gewonnen werden, welcher am ersten Fortbildungstag die „Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie“ thematisieren wird.
Seit dem 1. Juli 2020, kann die podologische Therapie nämlich nicht nur beim diabetischen Fußsyndrom verordnet werden. Dies war zuvor viele Jahrzehnte der Fall. Um Folgeschädigungen der Füße zu verhindern, können Ärzte auch für Patienten mit krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder als Folge eines Querschnittsyndroms, eine podologische Therapie verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür die Heilmittel-Richtlinie angepasst und zwei neue Diagnosegruppen in den Heilmittelkatalog aufgenommen. Die sensible oder sensomotorische Neuropathie sowie das neuropathische Schädigungsbild als Folge eines Querschnittsyndroms.
Fortbildungsinhalte
- Einführung: Diabetes, Neuropathie, diabetisches Fußsyndrom
- verschiedene Formen der Neuropathie und deren Ursachen
- Komplikationen am Fuß
- das diabetische Fußsyndrom
- der Charcot Fuß
- Fallbeispiele und Übungen
Am zweiten Fortbildungstag, dem Sonntag, gibt die Fachkraft f. Arbeitssicherheit und techn. Sterilgutassistentin nach DGSV, Dipl.-Psychologin Andrea Nitz-Schneider, ein Hygiene-Update und präsentiert den Fortbildungsteilnehmern einen perfekten Hygienekreislauf in der Instrumentenaufbereitung. Antworten auf häufig gestellte Fragen werden zudem gegeben.
Es handelt sich bei dem Fortbildungsinhalt ausdrücklich um eine Auffrischung für Podologinnen und Podologen und ersetzt nicht den gesetzlich geforderten Lehrgang zu den Hygieneanforderungen bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.
Fortbildungsinhalte
- Wie ist die Rechtsgrundlage für Podologen und Fußpfleger?
- Was sind die Inhalte eines Hygieneplans?
- Wie ist die Reihenfolge der Aufbereitungsschritte?
- Was bedeutet geeignetes, validiertes Verfahren?
- Wann und wie muss dokumentiert werden?
- Was ist eine Risikoeinteilung der Instrumente?
- Was ist eine Standardarbeitsanweisung (SAA)?
- Muss ich bei der Sterilisation die Instrumente verpacken?
inkludierte Leistung
- Mineralwasser & Saft im Tagungsraum
- Kaffeepause am Vormittag
- Mittagsbuffet inkl. Softgetränk
- Dinnerbuffet inkl. Getränk am bzw. nur am Samstag
- Teilnahmebescheinigung mit der Anzahl der erworbenen Fortbildungspunkte
- Fitness und Entspannung nach der Fortbildung: Teilnehmer der Fortbildung können das hoteleigene Wellness- und Fitnessangebot inkl. SOONWALD spa kostenlos, an den Laufzeittagen der Fortbildung, nutzen.
Laufzeit an den Veranstaltungstagen
9:30 Uhr bis etwa 16:00 Uhr
Fortbildungspunkte (FP):
12 Fortbildungspunkte
Referenten:
Dr. Marcus Altmeier &
Dipl.-Psychologin Andrea Nitz-Schneider
Teilnahmegebühren:
ermäßigt für Mitglieder aus NRW & RLP: 228,- EUR
Mitglieder aus anderem LV: 288,- EUR
Nichtmitglieder: 365,- EUR
Anmeldung/Abmeldungen:
An- und Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen.
Stornogebühren & Vertragsannahme:
Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 24,00 Euro Bearbeitungsgebühr, danach wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Bei Fernbleiben der Veranstaltung ohne Abmeldung oder Stornierung ab 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, wird den Teilnehmern mit ermäßigter Teilnahmegebühr (Mitgliedern), die gesamte Tagungspauschale in Rechnung gestellt.
Eigenmächtiger Tausch oder Platzvergabe unter den Teilnehmern ist unzulässig - es werden in dem Falle keine Zertifikate / Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
Die Annahme Ihrer Anmeldung (Vertragsannahme) erfolgt mit Versand der Auftragsbestätigung.