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Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung für therapeutische Praxen - muss das sein? Ja, denn nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefahren in ihrem Betrieb zu ermitteln. Insbesondere wenn die Beschäftigten dort mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen umgehen.

Die Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, die Arbeitsabläufe dauerhaft sicher zu gestalten. So bewahren Podologen,Heilpraktiker oder Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure ebenso wie Ergo- und Psychotherapeuten einen effizienten Praxisbetrieb - mit gesunden, motivierten Mitarbeitern.

Die nachstehende BGW-Broschüre erläutert in sieben Schritten, wie die Betreiber therapeutischer Praxen Gefährdungen und Belastungen im Arbeitsalltag systematisch aufspüren und bewerten. Und wie sie die erforderlichen Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umsetzen. Zudem finden sie Auszüge aus den Arbeitsschutzvorschriften, Kontaktadressen sowie Kopiervorlagen, die das praktische Umsetzen der Gefährdungsbeurteilung erleichtern.

Hinweise und Informationen rund um dieses Thema stehen Ihnen nach der Anmeldung als Download zur Verfügung.