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30.11.2021

Beschwerde über einen Sozialversicherungsträger?

Wenn Sie mit der Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers (Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherungsträger) nicht einverstanden sind oder einen anderweitigen Fehler im Verwaltungshandeln eines Trägers vermuten, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde (sog. Eingabe) an die Aufsichtsbehörde zu richten.

HIER gelangen Sie zum offiziellen Beschwerdeformular des Bundesamtes für Soziale Sicherung!

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