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26.11.2021

Neue Testpflicht am Arbeitsplatz!

Diese Regelung hat die GMK gestern, den 25.11.2021 veröffentlicht.

Für Geimpftes oder Genesenes Personal gilt demnach eine Testpflicht für 2x pro Kalenderwoche, ohne Überwachung. Für Ungeimpftes Personal gilt weiterhin ein täglicher Test aus einem Testzentrum.

Patienten MIT einer HMV unterliegen der 0G - Regelung - da medizinisch notwendig.
Patienten OHNE eine HMV unterliegen der 3G - Regelung. 

Die Dokumentations- und Berichtpflicht ist ebenfalls ausgesetzt - lediglich die Dokumentation in der Praxis für die Tests der Mitarbeiter muss weiter intern geführt werden.

Daher fassen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder folgenden Beschluss:

1. Die GMK fordert den Bundesgesetzgeber auf, umgehend klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten in den in § 28b Absatz 2 IfSG genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend ist. 
Zudem fordert die GMK den Bundesgesetzgeber umgehend zu einer entsprechen Korrektur der gesetzlichen Regelung auf.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass bis dahin die Regelungen in §28b Absatz 2 im vorgenannten Sinne für Immunisierte nicht angewendet werden. Dies gilt auch für das Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die TestV dahingehend anzupassen, dass eine vollständige Refinanzierung aller sich aus § 28b Absatz 2 ergebenden Testpflichten verbunden ist. 

Nachlesen konnen Sie dies hier.

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