Zum Hauptinhalt springen
08.11.2021

PRESSEMITTEILUNG

In einem harmonischen und kollegialen Miteinander wurden die einzelnen Komponenten, wie beispielsweise Begriffsbestimmungen, Umfang der Diagnosegruppen, Dauer von Therapie und Frequenzen der Behandlungseinheiten, Richtwerte zur Versorgungsgestaltung sowie weitere Themen intensiv mit Unterstützung der anwesenden Rechtsberater besprochen und einvernehmlich fixiert.
Im nächsten Schritt erfolgt nun eine vertragliche Ausgestaltung, die dann noch vor Weihnachten dem GKV-Spitzenverband vorgelegt werden soll.

Der Bundesverband für Podologie e.V., der Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. und der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. vertreten als juristische Personen des privaten Rechts die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet. Als maßgebliche Berufsverbände nehmen sie ihre Aufgabe als Verhandlungsführer zur Gestaltung des Bundesrahmenvertrages für podologische Therapie gemeinsam wahr.

Pressekontakte:
Bundesverband für Podologie e.V., Sachsenweg 9, 59073 Hamm
E-Mail: service@bv-fuer-podologie.de

Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V., Obere Wässere 3 – 7, 72746 Reutlingen
E-Mail: info@verband-deutscher-podologen.de

Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V., Wilhelmshöher Allee 258, 34131 Kassel
E-Mail: info@podo-deutschland.de

Zurück zur Übersicht