Zum Hauptinhalt springen
11.10.2021

Hinweise zu Tests in Betrieben

Da Firmen unter bestimmten Umständen allgemeingültige Testnachweise ausstellen können, erwartet die IHK nun einen erhöhten Ansturm. Testnachweise von Corona-Testungen, die der Arbeitgeber anbietet, können für 24 Stunden für private Anlässe verwendet werden. Deswegen erleben Nachweise durch den Arbeitgeber derzeit eine absolute Hochkonjunktur.

Unternehmen müssen mindestens Selbsttests für ihre Mitarbeitenden anbieten. Diese können allein oder unter Aufsicht durchgeführt werden. Schnelltests sollen geschulte Kolleginnen oder Kollegen durchführen. Medizinisches Fachpersonal wird nur für PCR-Testungen benötigt. Ein Testnachweis darf nur ausgestellt werden, wenn die Testung durch geschultes Personal durchgeführt oder überwacht wird. Das können auch Kolleginnen oder Kollegen ohne medizinische Vorkenntnisse sein. Außerdem muss der Name des Unternehmens auf dem Testnachweis stehen. Nur für Selbsttests, die ohne Beaufsichtigung durchgeführt wurden, darf kein Testnachweis ausgestellt werden.

Das Rote Kreuz, die Dekra oder die Johanniter beispielsweise bieten Schulungen an, die zum Ausstellen eines Testnachweises befähigen. Diese dauern je nach Anbieter 30 Minuten bis zwei Stunden. Die einzige Auflage des Gesundheitsministeriums für die Schulungen: Sie dürfen keine reinen Video-Tutorials sein, sondern müssen "praktische Übungen zur sachgerechten Anwendung des verkehrsfähigen Tests" beinhalten.

Eine routinemäßige Überprüfung der Beschäftigtentestungen durch das Gesundheitsamt ist nicht vorgesehen, Überprüfungen fänden lediglich anlassbezogen statt. Jedoch soll in den Unternehmen die jeweils verantwortliche Person für die Testungen bekannt sein. Anhand von Dienstplänen soll so nachvollziehbar bleiben, wer die jeweilige Tests durchgeführt oder beauftragt hat.

Zurück zur Übersicht