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29.07.2021

Verlängerung der Sonderregelungen bzgl. der Hochwassersituation

Heute haben der GKV-Spitzenverband sowie die Krankenkassenverbände weitere Informationen bzgl. der Hochwassersituation bekanntgegeben, welche sich insbesondere auf Abrechnungsfragen beziehen. Diese Regelungen sind bis 30.09.2021 gültig!

Ab jetzt neu: Heilmittelpraxen, bei denen die Originalverordnungen für vor Hochwasserbeginn durchgeführte Behandlungen gänzlich verlorengegangen sind und keine „Ersatzverordnungen“, „Verordnungskopien“ und kein Abrechnungsdatensatz vorhanden ist (vgl. Fallgestaltung 4. des anliegenden Schreibens), sollten sich bei ihrem Berufs- bzw. Landesverband melden. Hinweis: Wenn Sie sich diesbezüglich bei uns melden, werden folgende Daten von Ihnen an die Krankenkassen weitergegeben:

  • Name und Anschrift der betroffenen Heilmittelpraxis
  • Institutionskennzeichen
  • Ausmaß der Betroffenheit vom Hochwasser gemäß Fallgestaltung 4. des anliegenden Papiers
  • Art und Umfang zum bestehenden Versicherungsschutz (z.B. für Elementarschäden, Ausfallversicherung)

Heilmittelpraxen die keinem Berufsverband angehören, können sich direkt beim GKV-Spitzenverband unter der Emailadresse heilmittel@gkv-spitzenverband.de melden – dies gilt gleichermaßen für detaillierte Rückfragen zu diesen Regelungen.

Der GKV-Spitzenverband wird gemeinsam mit den Krankenkassen zeitnah eine Härtefallregelung in Bezug auf die Abrechnung prüfen.

Das gesamte Schreiben finden Sie hier.

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