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28.04.2021

Erweiterung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Erweiterung der Corona-Arbeitsschutzverordnung besagt, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, die nicht ausschließlich im Home Office arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten müssen. Die Art der Tests ist dabei egal - es können PCR-Tests, Antigen-Schnelltests oder Selbsttests sein.

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