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26.04.2021

Infos von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Podologie jetzt an die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst.

Der Arbeitsschutzstandard der BGW bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus. Die aktuelle Version (Stand: 26.04.2021) finden Sie hier.

Die wichtigsten Änderungen für diese Berufsgruppe gegenüber der Version vom 20.05.2020 sind:

  • Praxen müssen ein betriebliches Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Darin müssen alle betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen für die Pandemiezeit festgelegt sein.

  • Eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person darf nicht unterschritten werden, befinden sich mehrere Personen im Raum.

  • Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.

  • Beschäftigte tragen immer mindestens Mund-Nasen-Schutz.

  • Für Patienten gilt die vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase nach den jeweiligen Verordnungen der Länder.

  • Die Verwendung von FFP2-Masken beim Behandeln von Patienten ist präzisiert.
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