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22.04.2021

Bundeseinheitliche Notbremse beschlossen

Die zentrale Neuerung lautet: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene, Maßnahmen.

Den Bericht zum heutigen Treffen der Bundesregierung sowie ein dazugehöriges Video (ganz unten auf der Seite) finden Sie hier.

Alle Neuerungen auf einen Blick können Sie hier als Grafik einsehen.

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