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21.01.2021

G-BA verlängert Corona-Sonderregeln für verordnete Leistungen

Aufgrund der anhaltenden Corona-Situation hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Sonderregelungen für ärztlich verordnete Leistungen bis zum 31.03.2021 zu verlängern.

Besonders betroffen bei diesen Sonderregelungen sind:

  • die Möglichkeit zur Videobehandlung,
  • die Ausstellung einer Verordnung nach telefonischer Anamnese,
  • die verlängerte Vorlagefrist für Verordnungen und
  • verschiedenste Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben.

Mit diesen Sonderregelungen soll weiterhin der Kontakt zwischen dem Arzt/der Ärztin und den Patienten minimiert werden. Wie bereits veröffentlicht, wurde die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31. März 2021 verlängert.

Hier gelangen Sie zum Überblick der geänderten Sonderregelungen: https://bit.ly/3sJTEqZ

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