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15.01.2021

Tipps zur HMV!

Liebe Podologinnen und Podologen,

da sich derzeit die Anfragen bzgl. des neuen Verordnungsvordruckes häufen, möchten wir Ihnen einige Tipps geben:

1. Blankoverordnungen
Blankoverordnungen gibt es noch keine! Verordnungen mit diesem Aufdruck sind nicht gültig und müssen von der ausstellenden Arztpraxis geändert werden.
Möglich sind nur:
• Hornhautabtragung = a
• Nagelbearbeitung = b
• Podologische Komplexbehandlung = c (oder Kombination aus a + b)

2. ICD-10-Codes
Die bisher geltenden ICD-10-Codes für das „Diabetische Fußsyndrom“ (DFS) / „Diabetischer Fuß“ sind nach wie vor gültig, diese sind:
E10.74,
E11.74,
E12.74,
E13.74
und
E14.74 für das DFS (das immer auch die Polyneuropathie beinhaltet) oder
G63.2 für die „Diabetische Polyneuropathie“.

Ist der ICD-10-Code nicht korrekt angegeben, dann genügt die Textdiagnose: „Diabetisches Fußsyndrom/Diabetischer Fuß mit Polyneuropathie.“
Die Textdiagnose muss nicht angegeben werden, wenn der ICD-10-Code korrekt ist.
Die Regelung lautet: „Entweder – oder!“

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