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08.01.2021

Abschaffung der AU!

Die stufenweise Abschaffung des AU-Scheins betrifft die Papierform, denn ab 01.10.2021 soll diese Bescheinigung digitalisiert werden.

Die ab Oktober sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (= eAU) wird dann von der Arztpraxis selbst an die entsprechende Krankenkasse übermittelt.

Ab 1. Juli 2022 ist es geplant, dass die Krankenkassen die eAU dann ebenfalls automatisch an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin weitergeben.

Wichtig! Bis zur vollständigen Umstellung 2022 müssen Arbeitnehmer den „gelben Schein“ 2021 noch selbst beim Arbeitgeber abgeben.

Ob dieser dann noch gelb sein wird, ist fraglich – das bisherige AU-Formular wird durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt.

Quelle: https://bit.ly/3hTyVfn

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