Zum Hauptinhalt springen
18.09.2020

Wirtschaftlichkeitsgutachten ambulanter Therapiepraxen (WAT) – Ergebnisse vorgestellt!

Auf großes Interesse ist die Online-Pressekonferenz zum WAT-Gutachten gestoßen. Prof. Dr. Günter
Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG), hat die Ergebnisse des
WAT-Gutachtens heute online vorgestellt.
Das Fazit: Noch immer besteht in allen Heilmittelbereichen in den ambulanten Praxen eine massive
Einkommenslücke! Hinzu kommt der fehlende Ausgleich des unternehmerischen Risikos eines
Praxisinhabers.
Gerade die Corona-Krise hat zudem deutlich gemacht, dass es Praxisinhabern nicht möglich ist,
entsprechende Rücklagen für mögliche Krisen zu bilden. Dieser Zustand ist nicht länger
hinzunehmen, untermauern alle Vertreter aus den Bereichen Ergotherapie, Physiotherapie,
Podologie sowie der Logopädie und Sprachtherapie in ihren Statements während der
Pressekonferenz.
Laut WAT-Gutachten ließe sich nur durch weitere deutliche Anhebungen der Vergütungssätze in der
ambulanten Versorgung die Patientenversorgung flächendeckend sichern. Wirtschaftliche
Praxisführung im Hinblick auf die Entwicklung der Personal-, der Sach- und der durchschnittlichen
laufenden Kosten einer podologischen Praxis – diese Eckpunkte hat der Gesetzgeber den
Verhandlungspartnern mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) als Grundlage mit auf
den Weg gegeben.
Das WAT-Gutachten zeigt die bestehenden Defizite im ambulanten Bereich nachdrücklich auf.
Professor Dr. Neubauer betonte ausdrücklich, dass ein Nicht-Handeln die flächendeckende
Versorgung massiv gefährdet, besonders im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Therapie durch
die demografische Entwicklung und die Zunahme von Multimorbidität bei den Patienten. Gerade
auch die neu hinzugekommenen Patienten mit neurologischen Veränderungen lassen den
Termindruck bei den Podologinnen und Podologen steigen.
Der Hintergrund zum Gutachten: Elf maßgebliche Berufsverbände aus den einzelnen
Heilmittelbereichen haben das Gutachten in Auftrag gegeben und das IfG damit beauftragt, sowohl
den IST-Stand der wirtschaftlichen Situation in den Praxen zu ermitteln als auch einen Ausblick
darauf zu errechnen, welche Vergütung für eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung
die Grundlage wäre. Beiden Punkten wird das vorliegende Gutachten gerecht und liefert damit die
entsprechende Grundlage für die nun anstehenden Verhandlungen mit den Kostenträgern.

Zurück zur Übersicht