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12.01.2022

Neue Informationen zur Impfpflicht!

Generell möchten wir noch einmal verdeutlichen, dass wir als Berufsverband lediglich Informationen vom Bundesministerium für Gesundheit an Sie weiterreichen – wir beziehen mit unseren Nachrichten keine Stellung und haben auf diese Entscheidungen keinen Einfluss.

Allgemein soll bei der Impfpflicht im Gesundheitswesen ein Unterschied zwischen bereits bestehendem und neu eingestelltem Personal gemacht werden:

  • Als bereits bestehendes Personal gelten alle Mitarbeiter, die bereits vor dem 15.03.2022 eingestellt wurden.
  • Als neu eingestelltes Personal gelten alle Mitarbeiter, die ab dem 16.03.2022 eingestellt werden.

Hier gelangen Sie zu allen weiteren wichtigen Infos!

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