
Ärzte lehnen die Ausstellung einer Verordnung ab
Aus der Region erreichen uns derzeit vermehrt Rückmeldungen, dass ärztliche Verordnungen für podologische Behandlungen mit der Begründung „nicht notwendig“ oder „es liegen keine offenen Wunden vor“ abgelehnt werden. Diese Einschätzung führt bei vielen betroffenen Patientinnen und Patienten zu Unsicherheit und erschwert den Zugang zu einer wichtigen präventiven Heilmittelversorgung. Dabei sieht die Heilmittel-Richtlinie die podologische Therapie gerade zur Vermeidung schwerwiegender Folgeschäden bei Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom, Neuropathie oder Polyneuropathie, sowie Querschnittslähmung vor. Das Vorliegen einer offenen Wunde ist hierfür keine Voraussetzung.
Um unsere Mitglieder bei Gesprächen mit verordnenden Ärztinnen und Ärzten zu unterstützen, haben wir ein Informationsblatt erstellt, das die maßgeblichen Regelungen der Heilmittel-Richtlinie zusammenfasst und zur Weitergabe an die Praxen genutzt werden kann.
