SHP Vorbereitungskurs 2026/2027 (14 FP)
Vorbereitungskurs exklusiv für Mitglieder von podo deutschland LV Bayern
Der 1. Block des Vorbereitungskurse ist online geplant. Der 2. Block sowie die Prüfung finden in Präsenz statt.
Zulassungsvoraussetzung:
- erfolgreich abgeschlossene Podologie-Ausbildung
- Mindestalter 25 Jahre
Vortrag: Herr Dr. Walter Aigner, Herr Michael Hiebl, RA Huber, Dr. Jana Vorbeck
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Termine:
60 Unterrichtsstunden
Block 1: Online
Freitag, 09.10.2026 - Sonntag, 11.10.2026
jeweils 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Block 2: Präsenz
Donnerstag, 28.01.2027 - Sonntag, 31.01.2027
jeweils 09:00 bis 17:00 Uhr
PRÜFUNG:
Sonntag, 31.01.2027 im direkten Anschluss an den Vorbereitungskurs
Ort:
FussKULT Ingolstadt
Rathausplatz 11
85049 Ingolstadt
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Informationen zur Prüfung
60 Minuten, 28 Fragen
mind. 75 % richtig beantwortet = Prüfung bestanden
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Gebühr: 1.080,00 € zzgl. Verpflegungspauschaule
Die Kursgebühr beinhaltet Intensiv-Unterricht und Unterlagen. Diese erhalten Sie vor dem ersten Termin und nur bei erfolgtem Zahlungseingang.
Die Seminarreihe wird nur im Block angeboten. Nachlässe für versäumte Termine werden nicht gewährt.
Nur nach verbindlicher Anmeldung bis 29.08.2026
Teilnehmer: max 18
Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen
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Weitere Informationen zum SHP mit Prüfung nach Aktenlage:
Sie erhalten ein Zertifikat über die bestandene Prüfung auf Grundlage des von uns eingereichten Curriculums. Bei Ihrem zuständigen LRA oder GA beantragen Sie die Bescheinigung zum SHP und ggf. eine Schmuckurkunde.
Nach unserer Information sind folgende Nachweise vorzulegen:
Zertifikat über die bestandene Prüfung des Vorbereitungskurses, aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest und Nachweis über erfolgreichen Berufsabschluss. (Vereinzelt werden noch Lebenslauf und Geburtsurkunde verlangt). Teilweise werden von den Behörden beglaubigte Kopien gefordert. Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Dokumente eventuell zusätzlich benötigt werden.
Nach ca. ein bis zwei Wochen erhalten Sie die beantragte Bescheinigung zum SHP.
Die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis trifft im Einzelfall die zuständige Behörde und hat die Möglichkeit in Zweifelsfällen eine Kenntnisüberprüfung zu verlangen.
