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Kurs Brandschutzhelfer (BSH) inkl. praktischer Feuerlöschübung gemäß DGVU 205-023

Veranstalter: Landesverband Saar

Termin: 28.11.2026 09:00 - 15:00

Ort: Kulinarisches Haus Konken, Hauptstr. 42, 66871 Konken

Auch der Brandschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und muss in jeder podologischen Praxis mit Beschäftigten gewährleistet sein und ist verpflichtend!  Wer bereits eine Arbeitsschutzschulung absolviert hat, hat in der Regel die theoretischen Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes kennengelernt. Für die vollständige Qualifikation als Brandschutzhelfer ist jedoch zusätzlich eine praktische Löschübung erforderlich. Podologiepraxen mit Beschäftigten müssen den betrieblichen Brandschutz organisieren und eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern benennen.

 

Grundlagen


Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (in Theorie und Praxis), die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

(Auszug aus DGUV-I 205-023, Abschnitt 2 –Inhalte der Ausbildung)

Hier können Sie in die kpl. Broschüre einsehen: DGUV Information 205-023
 

Geräte


Praktisch: Firetrainer, Feuerlöscher
Theoretisch: diverses Anschauungsmaterial

Rechtliche Situation


DGUV Information 205-023

§ 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)

DGUV Information 1 - § 22 Abs. 2 Notfallmaßnahmen

Unfallverhütungsvorschrift (UVV) § 22 – „Grundsätze der Prävention“

Zertifikat


Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie ein Zertifikat, welches Sie für Fort- und Weiterbildungen nutzen können.

Kosten


89,00 € für Mitglieder des Landesverbandes Saar e. V. und/oder Angestellte eines Mitgliedes

110,00 € für andere Landesverbände oder Nicht-Mitglieder

Kursleiter


Markus Schwend, Berufsfeuerwehrmann (B3), Lehrrettungsassistent, bestellte Lehrkraft an der Landesfeuerwehrschule, Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, gem. vfdb-Richtlinien 12-09/01:2009-03 

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