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Frühjahrskongress | Teil 4 | Jahreshauptversammlung Landesverband Saar e. V.

Veranstalter: Landesverband Saar

Termin: 07.03.2027 14:00 - 16:30

Ort: Europäische Akademie Otzenhausen, Europahausstraße 35, 66620 Nonnweiler-Otzenhausen

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Gemeinsam für unseren Beruf. Gemeinsam für unsere Zukunft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Jahreshauptversammlung ist mehr als ein jährlicher Pflichttermin – sie ist die Gelegenheit, mitzureden, mitzugestalten und die Zukunft unseres Berufsstandes aktiv mitzuprägen.

Als Berufsverband setzen wir uns für die Interessen der Podologinnen und Podologen ein. Doch ein Verband lebt von seinen Mitgliedern – von Ihren Erfahrungen, Ihren Ideen und Ihrer Stimme.

Warum sollten Sie dabei sein?

  • Mitreden: Bringen Sie Ihre Erfahrungen, Anliegen und Wünsche aus der Praxis ein.

  • Mitgestalten: Nehmen Sie Einfluss auf die Themen, die unseren Berufsstand heute und in Zukunft bewegen.

  • Informiert bleiben: Erfahren Sie, was sich berufspolitisch und fachlich verändert und welche Entwicklungen für die Podologie wichtig sind.

  • Gemeinsam Lösungen finden: Tauschen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen aus und profitieren Sie von unterschiedlichen Perspektiven.

  • Stärke zeigen: Je mehr Mitglieder sich einbringen, desto stärker können wir die Interessen der Podologie vertreten.

Ihre Teilnahme macht den Unterschied.
Denn berufliche Zukunft entsteht nicht irgendwo – sie entsteht dort, wo Menschen sich engagieren und gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Wir freuen uns auf einen offenen Austausch, interessante Gespräche und vor allem auf Ihre Stimme und Ihre Ideen.

Seien Sie dabei – für sich, für Ihren Berufsstand und für eine starke Podologie!

Herzliche Grüße
Ihr Vorstand des Landesverbandes Saar e. V. 


Die Einladung mit Tagesordnung, Anträgen und allen erforderlichen Finanzunterlagen erfolgt gemäß Satzung in Textform per E-Mail-Versand und separat.


Auszug aus der Satzung:

§ 11 Einberufung der Mitgliederversammlung und Festlegung der Tagesordnung

 

  1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung hat einmal jährlich als Präsenzversammlung, virtuelle Versammlung oder durch Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren stattzufinden. Zu ihr lädt der Vorsitzende oder ein Stellvertreter mit einer Frist von sechs Wochen in Textform unter Bekanntgabe des Versammlungsorts und der Versammlungszeit ein. Der Vorsitzende oder ein Stellvertreter gibt die Tagesordnung der Mitgliederversammlung spätestens mit einer Frist von einem Monat vor dem Versammlungstag in Textform bekannt.
  2. Bis zwei Wochen vor der Versammlung kann sowohl jedes ordentliche Mitglied als auch der Vorstand eine Ergänzung der Tagesordnung in Textform beantragen. Zur Wahrung der Frist ist der recht- zeitige Zugang in der Geschäftsstelle des Landesverbandes erforderlich.
  3. Fristgerecht eingereichte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung sind vom Vorstand spätestens eine Woche vor der Versammlung bekanntzugeben und auf der Mitgliederversammlung zu behan-deln.
  4. Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur wie eingereicht vorgetragen und begründet werden.
  5. Verspätete Anträge zur bestehenden Tagesordnung, die die grundlegenden Interessen des Landesverbandes berühren und keinen Aufschub bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung dulden, können zu Beginn der Mitgliederversammlung noch auf die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn zwei Drittel der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder zustimmen. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Satzungsänderung oder auf Auflösung des Landesverbandes.

Die komplette Satzung können Sie hier einsehen: Satzung des Landesverbandes Saar e. V.


Diese Veranstaltung ist kostenfrei und nur für Mitglieder des Landesverbandes Saar e. V.

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