BGW-Arbeitsschutz - Fortbildungsschulung (alle 5 Jahre Pflicht!)
5‑Jährige Fortbildung Arbeitsschutz in der Podologischen Praxis
Gemäß den Vorschriften der BGW
Referentin:
Gabriele Herter
Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 1
Brandschutzbeauftragte
Der Arbeitsschutz spielt in podologischen Praxen eine zentrale Rolle, um Patientinnen und Mitarbeitende dauerhaft vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) schreibt vor, dass Unternehmerinnen sowie Beschäftigte regelmäßig an Fortbildungen zum Thema Arbeitssicherheit teilnehmen müssen – insbesondere im Rahmen der 5‑jährigen Pflichtunterweisung.
In unserem praxisorientierten Seminar erhalten die Teilnehmenden einen umfassenden Überblick über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen, typische Gefährdungen im podologischen Alltag sowie effektive Maßnahmen zur Prävention. Ziel ist es, die Sicherheit in der Praxis nachhaltig zu verbessern und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Mit unseren Arbeitsschutzschulungen erfüllen Sie als BGW‑Kooperationspartner die Anforderungen der „Alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung“ nach DGUV Vorschrift 2 und tragen unsere Adresse im BGW‑Nachweisbogen unter Punkt 3.3 ein. Eine Vor‑Ort‑Betreuung durch Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt ist anschließend nur noch bei Bedarf erforderlich, sodass Sie bestehende Regelbetreuungsverträge kündigen und Kosten sparen können.
Die Anmeldung erfoglt direkt über die Internetseite der Arbeitssicherheit Herter.
