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19.11.2020

Wichtige Information zur Fortbildungsverpflichtung für den Bereich Podologie

Liebe Podologinnen und Podologen,

wir möchten Sie über wichtige Neuigkeiten bzgl. der Fortbildungsverpflichtung informieren:

Ab dem 1. Januar 2021 beginnt der neue Betrachtungszeitraum zur Fortbildungsverpflichtung nach Vertrag gemäß § 125 Absatz 1 SGB V. Erstmals ist der Betrachtungszeitraum von 4 Jahren bundeseinheitlich für alle Krankenkassen festgeschrieben.

Die Fortbildungsverpflichtung umfasst 48 Fortbildungspunkte in 4 Jahren. Dabei entspricht ein Fortbildungspunkt einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten (45 min. = 1 FP). Zu empfehlen ist daher, 12 Punkte jährlich zu erwerben.

Der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. – podo deutschland – ist der größte Anbieter für Fort- und Weiterbildungen von Podologen/innen in Deutschland.

Unsere zahlreichen Fortbildungsangebote!

Melden Sie sich gerne direkt online bei der entsprechenden Veranstaltung an!

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