
Verschiebung der TI-Anschlussfrist
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eingebracht. Darin wird eine Verschiebung der Anschlusspflicht an die Telematikinfrastruktur (TI) für Heil- und Hilfsmittelerbringer vom 01. Januar 2026 auf den 01. Oktober 2027 beantragt. Als Begründung wird die verzögerte Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) angeführt.
Für die Podologie bedeutet die Entscheidung:
Die Frist zur verpflichtenden TI-Anbindung wird um 18 Monate verlängert – eine Frist, die bislang ohnehin sanktionsfrei war. Damit ergibt sich für die Praxen kein unmittelbarer Handlungsdruck, aber
auch kein Fortschritt in der digitalen Integration. Mit der TI werden perspektivisch auch Podologinnen und Podologen Zugang zu relevanten
Gesundheitsdaten über die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten – ein wichtiger Schritt für eine vernetzte, interdisziplinäre Versorgung.
Die Verschiebung der Anschlussfrist sollte daher nicht als Rückschritt, sondern als Gelegenheit zur Vorbereitung verstanden werden. podo deutschland empfiehlt, die Zeit aktiv zu nutzen, um die technischen und organisatorischen Voraussetzungen frühzeitig zu schaffen.