01.12.2020
Veröffentlichung des neuen Heilmittelvertrags nach § 125 Absatz 1 SGB V
Der neue Heilmittelvertrag nach §125 Absatz 1 SGB V vom 30.11.2020 ist unterzeichnet und tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Zum Vertrag und den weiteren Unterlagen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Landesverband!