
15.03.2021
Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests und Atemschutzmasken durch den Arbeitgeber sind kein Arbeitslohn!
Laut dem Bundesfinanzministerium (BMF) „ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.“ Dies gilt ebenso, wenn Arbeitgeber Atemschutzmasken zur beruflichen Nutzung zur Verfügung stellen.
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