25.03.2026
PRESSEMITTEILUNG G-BA | Evaluation der Heilmittel-Richtlinie – Nach der Reform ist vor der Reform!
Kurz zusammengefasst geht es darum:
- Die Reform von 2019 hat laut G‑BA deutliche Verbesserungen und bürokratische Entlastungen gebracht, z. B. durch die Abschaffung der Regelfallsystematik und der Genehmigungspflicht.
- Gleichzeitig bestehen weiterhin Herausforderungen, u. a. aufgrund von Informationsdefiziten bei Verordnern und Unklarheiten zu Behandlungsmengen und langfristigem Heilmittelbedarf.
- Die Ergebnisse wurden mit Vertretern und Vertreterinnen aus Patientenversorgung, Heilmittelerbringern, Krankenkassen, Ärzteschaft und dem BMG diskutiert. Ziel ist eine bedarfsgerechtere und wirtschaftlichere Heilmittelversorgung.
Hier der Link zur vollständigen Meldung: Evaluation der Heilmittel-Richtlinie: Nach der Reform ist vor der Reform! - Gemeinsamer Bundesausschuss
