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25.03.2026

PRESSEMITTEILUNG G-BA | Evaluation der Heilmittel-Richtlinie – Nach der Reform ist vor der Reform!

Kurz zusammengefasst geht es darum:

  • Die Reform von 2019 hat laut G‑BA deutliche Verbesserungen und bürokratische Entlastungen gebracht, z. B. durch die Abschaffung der Regelfallsystematik und der Genehmigungspflicht.
  • Gleichzeitig bestehen weiterhin Herausforderungen, u. a. aufgrund von Informationsdefiziten bei Verordnern und Unklarheiten zu Behandlungsmengen und langfristigem Heilmittelbedarf.
  • Die Ergebnisse wurden mit Vertretern und Vertreterinnen aus Patientenversorgung, Heilmittelerbringern, Krankenkassen, Ärzteschaft und dem BMG diskutiert. Ziel ist eine bedarfsgerechtere und wirtschaftlichere Heilmittelversorgung.

Hier der Link zur vollständigen Meldung: Evaluation der Heilmittel-Richtlinie: Nach der Reform ist vor der Reform! - Gemeinsamer Bundesausschuss

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