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15.10.2020

Pressemitteilung des G-BA zur telefonischen Krankschreibung

Heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht, dass aufgrund der bundesweit wieder steigenden COVID-19-Infektionszahlen erneut die Sonderregelung der telefonischen Krankschreibung gilt.

Vom 19.10.2020 bis vorerst 31.12.2020 können sich Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankschreiben lassen.

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