
16.06.2025
Pressemitteilung
Mit Wirkung zum 01.07.2025 tritt eine Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V in Kraft.
Die maßgeblichen Podologieverbände und der GKV-Spitzenverband haben zentrale Anliegen aus den Podologiepraxen aufgenommen –
insbesondere den Wunsch nach einer deutlichen Vereinfachung der Spangenversorgung.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link:
PRESSEMITTEILUNG - Neue Regelungen zur Nagelspangenbehandlung ab Juli 2025