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16.06.2025

Pressemitteilung

Mit Wirkung zum 01.07.2025 tritt eine Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V in Kraft.

Die maßgeblichen Podologieverbände und der GKV-Spitzenverband haben zentrale Anliegen aus den Podologiepraxen aufgenommen –

insbesondere den Wunsch nach einer deutlichen Vereinfachung der Spangenversorgung.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link: 

PRESSEMITTEILUNG - Neue Regelungen zur Nagelspangenbehandlung ab Juli 2025

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