
07.08.2025
Pressemitteilung
GKV-Spitzenverband veröffentlicht Dokument auf seiner Website
Die lang erwartete Refinanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) wurde nun mit Verzögerung unterzeichnet. Die finale Vereinbarung ist ab sofort auf der Website des GKV-Spitzenverbandes öffentlich einsehbar.
Beteiligte Berufsgruppen sind:
- Ergotherapie
- Ernährungstherapie
- Podologie
- Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
Mit dieser Vereinbarung wird der Ausgleich der bei den zugelassenen Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur geregelt – auf Grundlage von § 380 Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 4 Nr. 1 SGB V. Die Finanzierungsvereinbarung bildet damit die Grundlage für die Erstattung der TI-bezogenen Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen.