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07.08.2025

Pressemitteilung

GKV-Spitzenverband veröffentlicht Dokument auf seiner Website

Die lang erwartete Refinanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) wurde nun mit Verzögerung unterzeichnet. Die finale Vereinbarung ist ab sofort auf der Website des GKV-Spitzenverbandes öffentlich einsehbar.

Beteiligte Berufsgruppen sind:

  • Ergotherapie
  • Ernährungstherapie
  • Podologie
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie

Mit dieser Vereinbarung wird der Ausgleich der bei den zugelassenen Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur geregelt – auf Grundlage von § 380 Absatz 2 Nr. 1 und Absatz 4 Nr. 1 SGB V. Die Finanzierungsvereinbarung bildet damit die Grundlage für die Erstattung der TI-bezogenen Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen.

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Dokument der GKV

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