25.09.2020
Neuigkeiten zur Hygienepauschale
Das Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt, die Möglichkeit der Abrechnung der Hygienepauschale (in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung) bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.
Die Mitgliedsverbände des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) begrüßen diese Absicht, fordern aber eine Anpassung auf mindestens 2 Euro pro Behandlung. Ob das Ministerium dem Vorschlag des SHV folgt, ist noch fraglich.
Wir raten daher allen Praxen, die in den nächsten Tagen beabsichtigen abzurechnen, die Information abzuwarten, ob und in welcher Höhe die Hygienepauschale weiter abgerechnet werden kann.