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07.05.2020
Corona-Info | Neuigkeiten aus dem hohen Norden: Beschränkungen für die Heilmittelpraxen aufgehoben!
Zitat:
„(7) Alle Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe können ihren Betrieb fortsetzen. Gleiches gilt für Betriebe des Heilmittelbereichs. Für Betriebe mit Publikumsverkehr gilt Absatz 3 entsprechend. Betriebe des Heilmittelbereichs und Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, haben folgende Auflagen zur Hygiene zu treffen"
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