18.09.2020
Kurzinformation des Gemeinsamen Bundesausschusses
Vorher waren es bei der Erstverordnung bis zu drei und bei der Folgeverordnung bis zu sechs.
Heilmittelverordnungen mit der Diagnose Diabetisches Fußsyndrom + Angiopathie können nicht mehr abgerechnet werden. Es muss zwingend Neuropathie mit diagnostiziert sein.