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18.09.2020

Kurzinformation des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vorher waren es bei der Erstverordnung bis zu drei und bei der Folgeverordnung bis zu sechs.

Heilmittelverordnungen mit der Diagnose Diabetisches Fußsyndrom + Angiopathie können nicht mehr abgerechnet werden. Es muss zwingend Neuropathie mit diagnostiziert sein.

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