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06.04.2020

Corona-Info | Informationen zu den BGW-Beiträgen 2019

Ende April werden Beitragsbescheide für 2019 versandt. Angesichts der besonderen Situation verlängert die BGW die Zahlungsfrist bis Mitte Juni. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten zur Stundung und Ratenzahlung.

Frist bis 15. Juni verlängert:

Die BGW benötigt die Beitragseinnahmen zur Finanzierung der Leistungen an ihre Versicherten (z.B. Behandlungskosten, Verletztengeld und Unfallrenten).

Erstmalig seit Gültigkeit dieses Systems der Beitragserhebung wird die Fälligkeit für die Zahlung der Beiträge nicht der 15. Mai, sondern der 15. Juni sein.

Damit soll den durch die Corona-Krise betroffenen Unternehmen etwas Luft verschafft werden, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten.

Sehen Sie bitte aktuell davon ab, Anträge zur Stundung oder Ratenzahlung zu stellen! Warten Sie den Erhalt der Rechnung ab.

Hier erhalten Sie alle Informationen:

https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Corona-Beitraege/Corona-Beitraege_node.html

Quelle: bgw-online.de

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