Hochwassersituation und Auswirkungen auf den Heilmittelbereich
Unter Berücksichtigung der bisher eingegangenen Rückmeldungen mehrerer Berufsverbände und den betroffenen Leistungserbringern, hat der GKV-Spitzenverband die Hinweise vom 28.07.2021 angepasst und die Regelungen bis zum 31.03.2022 verlängert.
Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene wurden über die betroffenen Heilmittelpraxen, die dem GKV-Spitzenverband gemeldet wurden, bereits informiert. Glücklicherweise handelt es sich hierbei nur um eine geringe Anzahl. Unsererseits wurden keine Betroffenen an den GKV-Spitzenverband weitergegeben, da keine Meldungen vorlagen.
Die Krankenkassen prüfen für besonders betroffene Leistungserbringer, bei denen hochwasserbedingt keine „Ersatzverordnungen“ oder „Verordnungskopien“ vorliegen und auch kein Abrechnungsdatensatz vorhanden ist, Härtefallregelungen im Einzelfall.