18.01.2022
    
    Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise!
Ein Genesenennachweis muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:
- Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR) erfolgt sein UND
 - das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen UND
 - das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Institut.
