
18.09.2020
Ergänzung zur Kurzinformation des Gemeinsamen Bundesausschusses
Liebe Podologinnen und Podologen,
die Änderungen im Heilmittelkatalog ab 01.07.2020 haben manche von Ihnen verunsichert. Aufgrund der Veränderungen für Patienten mit Querschnitt und Neuropathie gab es ebenfalls Veränderungen für Patienten mit dem Diabetischen Fußsyndrom.
Zur Klarstellung: alle HMV bis Austellungsdatum 30.06. sind uneingeschränkt gültig.
Alle ICD-10-Codes behalten ihre Gültigkeit mit Ausnahme I79.2, wobei hier ja zusätzlich das 2. ICD-Feld genutzt werden kann für eine Diagnose Neuropathie.
Eine Veränderung bereits ausgestellter Verordnung bis 30.06. ist nicht nötig; einzig Verordnungen ab 1.7. mit I79.2 müssen ergänzt werden.