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11.06.2026

Der Heilmittelversorgung geht die Luft aus

Pressemitteilung

Berlin, 11. Juni 2026: Der Heilmittelversorgung geht die Luft aus

Mit einer symbolischen Aktion haben Therapeutinnen und Therapeuten am Donnerstag am Friedrich-Ebert-Platz inBerlin auf die zunehmenden Versorgungsengpässe in den Heilmittelberufen aufmerksam gemacht. Gemeinsamließen sie die Luft aus ihren Gymnastikbällen – alssichtbares Zeichen für eine Versorgung, die aus Sicht der Berufsverbände zunehmend unter Druck gerät.

Initiatorin der Aktion ist die Leipziger Logopädin Franziska Klöhn. Die Initiative entstand aus dem Praxisalltag heraus und wurde von LOGO Deutschland sowie weiteren Heilmittelverbänden unterstützt.

Anlass ist der Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Die Heilmittelverbände kritisieren insbesondere die geplante Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung. Diese war 2019 aufgehoben worden, um die tatsächliche Kostenentwicklung in den Praxen besser abzubilden. Nach Einschätzung der Verbände drohen durch die geplanten Änderungen zusätzliche wirtschaftliche Belastungen für Praxen und eine weitere Verschärfungbestehender Versorgungsengpässe

 

Die angespannte Lage ist bereits heute sichtbar: Die Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit weist alle Heilmittelberufe als Engpassberufe aus. Die Physiotherapie zählt zu den Berufen mit den größten Fachkräfteengpässen. Auch in der Logopädie berichten Praxen von langen Wartelisten. Nach Mitgliederumfragen von LOGO Deutschland können mehr als 90 Prozent der befragten Praxen Betroffenen derzeit keinen zeitnahen Therapieplatzanbieten. In einzelnen Regionen betragen die Wartezeiten bis zu einem Jahr.

„Die Luft geht nicht nur aus den Bällen – sie geht aus der Versorgung. Jeden Tag müssen wir Menschen abweisen, die dringend Therapie brauchen“, sagt Franziska Klöhn.

Die Verbände warnen zudem vor höheren finanziellen Belastungen für Patientinnen und Patienten durch steigende Zuzahlungen. Sie fordern den Verzicht auf die erneute Grundlohnsummenbindung, keine zusätzlichen Belastungen für Versicherte und den Erhalt versorgungsbezogener Pauschalen in der Blankoverordnung.

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