18.09.2020
Corona-Info | Überbrücken für Freiberufler und Solo-Selbstständige!
Ziel der Überbrückungshilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern zu sichern. Dazu werden bei Corona-bedingten erheblichen Umsatzausfällen der Monate Juni bis August 2020 die betrieblichen Fixkosten teilweise erstattet.
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