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23.03.2020

Corona-Info | Neue Empfehlungen für Podologen

(Stand 22.03.2020, 19.00 Uhr)

Liebe Mitglieder,

mit der Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 22.03.2020 erfolgen weitere Beschränkungen im öffentlichen Leben. Wichtig für alle Mitglieder des Deutschen Verbandes für Podologie (ZFD) e.V.:

Medizinische Behandlungen dürfen weiter durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Podologen weiterhin Diabetiker mit Heilmittelverordnung, Schmerzpatienten und Patienten mit privater ärztlicher Verordnung behandeln dürfen, da die Behandlung bei diesen Patienten medizinisch notwendig ist.

Jeder Praxisbetreiber ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und vor allem seiner Patienten selbst verantwortlich.

Vor dem Praxiseingang sollte ein Hinweis angebracht werden, dass Patienten, bei denen der Verdacht auf eine Infektionskrankheit besteht, der Praxis fernbleiben sollen. Diesen Hinweis finden Sie als Download auf unserer Internetseite und im Anhang dieses Schreibens.

Lesen Sie den gesamten Text als Download!

Weitere Infos finden Sie in der Rubrik "Corona" oder im Mitgliederbereich, ebenfalls in der Rubrik "Corona".

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