18.09.2020
Corona-Info | GKV-Spitzenverband
Beachten Sie folgendes:
Die Regelungen sind ausgelaufen!
Wichtig für Sie:
- Seit 01.07.2020 gilt wieder die 28 Tagefrist ab Ausstellungsdatum.
- Änderungen müssen wieder vom Arzt mit Datum und Unterschrift (kein Stempel) gegengezeichnet werden.