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30.03.2020

Corona-Info | Allgemeine Hinweise für die Antragsstellung zur Corona Soforthilfe

(bis 30.04.2020)

Die Soforthilfe soll Unternehmen helfen, die unverschuldet infolge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Situation bzw. inmassive Liquiditätsengpässe geraten sind und diesen Liquiditätsengpass nicht aus eigener Kraft ausgleichen können, unterstützen. Daher soll ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von drei Monaten gewährt werden.

Alle Hinweise finden Sie unten zum Downloaden!

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