21.09.2021
Aktualisierung der Regelungen für den Heilmittelbereich
Wichtiges in Kürze:
- Es ist zugelassenen Heilmittelerbringern möglich, die Hygienepauschale i.H.v. 1,50 € auch über den 30.06.2021 hinaus abzurechnen.
- Bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen, die zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.09.2021 ausgestellt sind, lautet die Empfehlung, die Anforderungen zur Änderung von Heilmittelverordnungen gemäß der Anlage 3 zur HeilM-RL sowie die Einhaltung der vertraglichen Vorgaben hinsichtlich der Korrekturmöglichkeiten, mit Ausnahme der Angaben „Art des Heilmittels“, „Hausbesuch“ und „Verordnungsmenge“, nicht zu prüfen.Ungeachtet gelten die jeweils vertraglich vereinbarten „Korrekturzeitpunkte“.