Zum Hauptinhalt springen
21.09.2021

Aktualisierung der Regelungen für den Heilmittelbereich

Wichtiges in Kürze:

  • Es ist zugelassenen Heilmittelerbringern möglich, die Hygienepauschale i.H.v. 1,50 € auch über den 30.06.2021 hinaus abzurechnen.
  • Bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen, die zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.09.2021 ausgestellt sind, lautet die Empfehlung, die Anforderungen zur Änderung von Heilmittelverordnungen gemäß der Anlage 3 zur HeilM-RL sowie die Einhaltung der vertraglichen Vorgaben hinsichtlich der Korrekturmöglichkeiten, mit Ausnahme der Angaben „Art des Heilmittels“, „Hausbesuch“ und „Verordnungsmenge“, nicht zu prüfen.Ungeachtet gelten die jeweils vertraglich vereinbarten „Korrekturzeitpunkte“.
Zurück zur Übersicht